Mit den Worten „Kurs halten, Nerven bewahren, Schleswig-Holsteins Zukunft sichern“ kommentiert der Präsident des Bundes de Steuerzahler Schleswig-Holsteins, Hartmut Borchert, die Vorlage des Haushaltsentwurfs. Es ist notwendig, zur Sicherung der Zukunft jetzt die Ausgaben zu reduzieren, um künftig wieder Spielräume zu gewinnen. Es ist richtig, dass die Vorschläge der Haushaltskonsolidierungskommission weitgehend zur Grundlage des Entwurfs wurden.
Aktuelles
Resolution fordert Insolvenzrecht für Kommunen
Dr. Hartmut Borchert für weitere drei Jahre als Präsident bestätigt
Die Delegiertenversammlung des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein hat auf ihrer heutigen Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der die Einführung der Insolvenzfähigkeit von Kommunen gefordert wird. Damit soll eine wirkungsvolle Schuldenbremse auch für die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein geschaffen werden. „Wenn Kommunen überschuldet sind oder ihre Kredite nicht mehr ordnungsgemäß bedienen können, sollen sie genau wie private Unternehmen zum Insolvenzgericht gehen müssen“, erklärt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die Forderung. „Ein staatlicher Insolvenzverwalter würde vorübergehend die Geschäfte der Ratsversammlung übernehmen, um die Fortsetzung der hoheitlichen Aufgaben sicherzustellen. Wir erhoffen uns davon besonders einen vorbeugenden Charakter: Denn Bürgermeister und Ratsversammlungen werden alles unternehmen, um den peinlichen Gang vor den Insolvenzrichter zu vermeiden und Banken müssten dann die Vergabe neuer Kredite gründlich prüfen“, erläutert Borchert die Zielrichtung.
Konsolidierungsvorschläge können die finanzpolitische Wende bringen
Hochachtung vor Landesregierung, wenn die Durchsetzung gelingt
„Die Konsolidierungsvorschläge können die finanzpolitische Wende für Schleswig-Holstein bringen“, mit diesen Worten begrüßt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission. „Gelingt es, alle vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen, ist es möglich, das Land dauerhaft auf einen tragfähigen Finanzkurs zurück-zuführen. Dann gilt der Landesregierung unsere Hochachtung für ihren Mut.“
Steuererhöhungen tragen nicht zur Haushaltssanierung bei
Landeshaushalt muss auf der Ausgabenseite konsolidiert werden
„Steuererhöhungen tragen nicht zu einer Sanierung der öffentlichen Haushalte in Deutschland bei“, mit dieser Feststellung erteilt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, den entsprechenden Überlegungen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen eine klare Absage. „Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen eindeutig, dass erhöhte Steuereinnahmen nicht etwa zur Rückführung der Verschuldung gedient haben, sondern die Staatsausgaben weiter haben ansteigen lassen. Selbst in den Jahren 2007 und 2008 mit historischen Einnahmerekorden für das Land Schleswig-Holstein ist es nicht gelungen, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Stattdessen wurden neue teure Ausgabenprogramme beschlossen.“
Landeseinnahmen stabilisieren sich und steigen dann stetig an
Gute Voraussetzungen für die Rückführung der Netto-Neuverschuldung
„Die wichtigste Botschaft der Steuerschätzung für Schleswig-Holstein lautet: Die Landeseinnahmen stabilisieren sich und steigen dann in der Folge stetig an“, erklärt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein. „Nach dem kurzfristigen Rückgang durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erwirtschaften und erarbeiten die Steuerzahler in Schleswig-Holstein wieder Jahr für Jahr höhere Abgaben.“
Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal
Jetzt muss Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse bewiesen werden
„Die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal des Landtages, den Willen zur Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren“, mit diesen Worten begrüßt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die Entscheidung für einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung der Landesverfassung. „Wichtig ist die breite parlamentarische Mehrheit unter Einschluss nahezu aller Oppositionsparteien und die verfassungsrechtliche Festschreibung des Stufenplanes zur Einhaltung des Neuverschuldungsverbotes. Mit der Einführung einer Zweidrittel-Mehrheit zur Feststellung von außergewöhnlichen Notlagen ist eine zentrale Forderung des Bundes der Steuerzahler aufgenommen worden.“
„Jetzt gilt es, die Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse zu beweisen. Denn die Schuldengrenze ist nur einzuhalten, wenn die Sparmaßnahmen über alles bisher Bekannte hinausgehen. Für die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung ist es unabdingbar, dass auch bei Parlament und Regierung deutliche Abstriche zu erkennen sind. Kein Politikbereich darf von Einschnitten ausgenommen werden“, fordert Bor-chert, „selbst von symbolischen Maßnahmen kann Signalwirkung ausgehen“.
„Eine klare Verfassungsgrenze ohne Ausweichmöglichkeiten und entsprechend massive Sparbeschlüsse ergeben nur gemeinsam ein Gesamtpaket, das sowohl für die Bürger als auch für den Bund und die anderen Länder glaubwürdig ist. Damit wird die notwendige Voraussetzung geschaffen, um auf Bundesebene eine solidarische Re-gelung der Altschuldenproblematik zu erreichen. Ohne diese wird es kaum möglich sein, die neue Verfassungsgrenze langfristig auch einzuhalten“, erklärt Borchert abschließend.
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein zu Medienberichten
über die Zusammenarbeit mit dem Journalisten Gerd Rapior
Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein hat seit 2003 auf vertraglicher Grundlage mit dem Journalisten Gerd Rapior zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit beschränkte sich auf die Durchführung von Medienseminaren für die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Verbandes sowie deren Beratung in Medienangelegenheiten.
Schuldenbremse braucht Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten
Einhaltung darf nicht auf Kosten der Kommunen erfolgen
„Die Einführung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung verliert ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht kontrolliert werden kann. Die Nichteinhaltung muss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus belegt werden“, fordert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, bei der heutigen Anhörung des Finanzausschusses sowie des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages. „Deshalb schlagen wir vor, jeder Fraktion des Landtages, Körperschaft des öffentlichen Rechts, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof ein Klagerecht vor dem Landesverfassungsgericht zu ermöglichen. Auch der Finanzminister sollte verpflichtet werden, eine Feststellungsklage zu erheben, wenn er einen Verstoß gegen die Schuldenbremse erkennt. Stellt das Landesverfassungsgericht dann die Missachtung der Schuldengrenze fest, legt es einen Pflicht-Überschuss fest, der im laufenden Haushalt zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet werden muss.“
Jetzt muss der Innenminister für Lübeck einen "Staatskommissar" bestellen
Bürgerschaft und Verwaltung haben vor Haushaltsdefizit kapituliert
Nach den Haushaltsbeschlüssen der Lübecker Bürgerschaft fordert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Innenminister Klaus Schlie auf, für Lübeck einen „Staatskommissar“ zu bestellen: „Die Beratung und die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft machen deutlich, dass man dort vor der Haushaltssituation kapituliert hat. Auch von der Verwaltung kommen keine Vorschläge mehr, wie das Haushaltsloch reduziert werden könnte. Stattdessen werden hemmungslos zusätzliche Ausgaben beschlossen. Damit ist klar, dass man in Lübeck offenbar weder Willens noch in der Lage ist, einen Absturz der Stadt in die Zahlungsunfähigkeit zu verhindert. Darum ist jetzt der Innenminister gefordert, er darf als oberste Kommunalaufsicht diese unhaltbaren Zustände nicht länger tolerieren. Als einzige Konsequenz bleibt die Entscheidung, für Lübeck einen „Staatskommissar“ zu bestellen, der anstelle von Bürgermeister und Bürgerschaft die Führung der Stadt übernimmt. Nur so ist die vorhersehbare finanzielle Notlage noch zu verhindern“.
Schuldenbremse ohne "Wenn und Aber"
Landesverfassung darf nicht hinter das Grundgesetz zurückfallen
„Wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, in die Landesverfassung eine Schuldenbremse ohne „Wenn und Aber“ aufzunehmen“, sagt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zur heutigen Debatte über eine Änderung der Landesverfassung. „Die künftige Regelung in der Landesverfassung darf nicht hinter das Schuldenverbot des Grundgesetzes zurückfallen, sonst würde sich das Land Schleswig-Holstein unglaubwürdig machen.“
Ankündigungen und Absichtserklärungen reichen nicht mehr aus
Landesregierung muss endlich die notwendigen Einschnitte beschließen
Enttäuscht reagiert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, auf die Ergebnisse der Kabinettsklausur in Husum: „Die stereotype Wiederholung von Ankündigungen und Absichtserklärungen, den Landeshaushalt sanieren zu wollen, reicht für die Landesregierung von Schleswig-Holstein jetzt nicht mehr aus. Die selbsternannte „Koalition des Aufbruchs“ muss endlich auch konkrete Taten beschließen. Aufbruch erfordert Mut. Der Mut, den Bürgern dramatische Einschnitte zu verkünden, fehlt bislang jedoch vollständig. Dabei müssen jetzt die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, damit das Sparziel überhaupt noch erreicht werden kann. Denn von der Beschlussfassung über die Umsetzung bis zur konkreten Haushaltsentlastung vergehen Jahre, insbesondere beim Stellenabbau.“
Stoppt die Energiesteuer-Vampire
Machen Sie mit!
Wir wehren uns gegen die hohe Besteuerung von Energie. Denn mit der Steuerbelastung wird der Staat zum größten Profiteur der viel zu hohen Energiepreise.Klar ist für den Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein: Der Staat ist nicht schuld daran, dass die Energiepreise in Deutschland in den letzten Monaten ins Unermessliche gestiegen sind. Aber er profitiert erheblich vom Preisanstieg durch die hohe Besteuerung insbesondere mit der Mehrwertsteuer. Darum können und müssen zuallererst die Politiker etwas gegen die erdrückende Belastung der Bürger tun.
Im einzelnen fordern wird:
- Die sofortige Wiedereinführung der Entfernungspauschale von mindestens 30-Cent je Entfernungskilometer
- Die ersatzlose Abschaffung der Kfz-Steuer
- Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Heizöl und Gas.
Das kostenlose Aktionspaket mit Plakat, Unterschriftenlisten und weiteren Informationen bekommen Sie hier.
Weitere Informationen zur Begründung unserer Forderungen erhalten Sie hier.

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