Aktuelles
Bundestag und Bundesrat sollen Europäischen Stabilitätsmechanismus ablehnen
Keine weiteren Geldhilfen für Griechenland vom deutschen Steuerzahler
In einem Brief hat der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein die Landesregierung und die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, den geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus im Bundesrat und im Bundestag zu verhindern. Gleichzeitig spricht sich der Verband gegen weitere Finanzhilfen für Griechenland aus.
Chance für eine Vorbildfunktion des Landtages vertan
Wahlrechtsreform stellt Parteiinteressen vor Landesinteressen
„Wie wollen die Landtagsabgeordneten den Bürgern in Schleswig-Holstein die Notwendigkeit von Einsparungen vermitteln, wenn sie sich selbst von Kürzungen ausnehmen?“, fragt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zu der Einigung von CDU, SPD und FDP über ein neues Wahlrecht. „Die Chance, mit einem neuen Wahlrecht die Abgeordnetenzahl im Schleswig-Holsteinischen Landtag wirksam zu beschränken, ist vertan. Damit geben die Abgeordneten ein denkbar schlechtes Vorbild ab für alle, die in den kommenden Monaten und Jahren mit weiteren Mittelkürzungen rechnen müssen.“
Freiwillige Feuerwehr Sören erhält erstes Siegel für geprüfte Sparsamkeit
Vorbild für andere Feuerwehren im ländlichen Raum
Heute verleiht der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein sein Siegel für „geprüfte Sparsamkeit“ an die Freiwillige Feuerwehr Sören (Kreis Rendsburg-Eckernförde, bei Bordesholm). Die Auszeichnung wird zum ersten Mal in Schleswig-Holstein vergeben. „Wir wollen damit fortschrittliche Ideen prämieren und in der Öffentlichkeit bekannt machen, die dazu beitragen, dass notwendige öffentliche Aufgaben auch mit begrenzten Mitteln qualifiziert erfüllt werden können“, erklärt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, bei der Verleihung.
Der neue Landtag von Schleswig-Holstein muss kleiner werden und nicht größer!
Für Schleswig-Holstein reichen 51 Mandatsträger aus
Der neue Landtag von Schleswig-Holstein muss kleiner werden und nicht größer!
Für Schleswig-Holstein reichen 51 Mandatsträger aus
„Das vom Landesverfassungsgericht geforderte neue Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein darf nicht dazu führen, dass das Parlament größer wird. Im Gegenteil: Der neue Landtag muss kleiner werden“, das forderte Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, in der heutigen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu den von den Fraktionen vorgelegten Gesetzentwürfen. Der Bund der Steuerzahler hält eine Abgeordnetenzahl von 51 für ausreichend. „Eine entsprechende Verkleinerung wird der gesunkenen Bedeutung der Landesparlamente gerecht und berücksichtigt die finanzielle Notlage des Landes“, so Borchert.
Unterstützen Sie unsere Aktion
Die Hälfte reicht! für die Verkleinerung des Landtages
Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein sammelt landesweit Unterschriften für die Verkleinerung des Landtages auf 51 Abgeordnete. Mehr teure Landtagsabgeordnete brauchen wir nicht! Unterstützen Sie unsere Forderung durch eine Unterschrift oder durch das Auslegen weiterer Unterschriftenlisten!Zum Hintergrund:
Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen soll. Derzeit sitzen durch Überhang- und Ausgleichsmandate aber 95 Landtagsabgeordnete in Kiel. Diese Aufblähung muss ein Ende haben, fordert das Landesverfassungsgericht. Aber statt die Zahl der Abgeordneten wirksam zu reduzieren, will die Mehrheit im Landtag jetzt die Obergrenze aus der Verfassung streichen. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen!
Machen Sie mit! Erklären Sie Ihre Unterstützung durch eine E-Mail an uns und sammeln sie weitere Unterschriften in Ihrem Bekanntenkreis oder bei Ihren Kunden. Je mehr Unterschriften wir sammeln, desto größer wird unser Druck auf die Politik. Wir zählen auf Ihre Unterstützung!
Unterschriftenlisten bekommen sie hier. Weitere Informationen zu unserer Forderung erhalten sie hier.
Der Landtag muss kleiner werden und nicht größer!
Schon heute sitzen überdurchschnittlich viele Abgeordnete im Parlament
Eine klare Absage erteilt der Bund der Steuerzahler der offenkundigen Absicht einer Parlamentsmehrheit, durch eine Verfassungsänderung die Höchstzahl von 69 Landtagsabgeordneten aufzugeben: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag muss kleiner werden und nicht größer“, fordert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein. „Angesichts des drohenden Bankrottes des Landes Schleswig-Holstein und der überall notwendigen drastischen Sparmaßnahmen erwarten wir von den Abgeordneten, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen und bei sich selbst mit dem Sparen anfangen“.
Konsequenzen aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes:
Landtag verkleinern und Konsolidierungskurs entschlossen fortsetzen
„Die Entscheidung, mit der das Landesverfassungsgericht dem Landtag auferlegt, ein neues Wahlrecht zu beschließen und bis spätestens 30. September 2012 Neuwahlen durchzuführen, kommt nicht überraschend. Jetzt gilt es, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag muss deutlich verkleinert werden, es darf weder Überhang- noch Ausgleichsmandate geben. Und der Konsolidierungskurs zur Einhaltung der Schuldenbremse muss entschlossen fortgesetzt werden“, mit diesen Worten kommentiert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, das heutige Urteil.
Mit den Worten „Kurs halten, Nerven bewahren, Schleswig-Holsteins Zukunft sichern“ kommentiert der Präsident des Bundes de Steuerzahler Schleswig-Holsteins, Hartmut Borchert, die Vorlage des Haushaltsentwurfs. Es ist notwendig, zur Sicherung der Zukunft jetzt die Ausgaben zu reduzieren, um künftig wieder Spielräume zu gewinnen. Es ist richtig, dass die Vorschläge der Haushaltskonsolidierungskommission weitgehend zur Grundlage des Entwurfs wurden.
Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal
Jetzt muss Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse bewiesen werden
„Die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal des Landtages, den Willen zur Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren“, mit diesen Worten begrüßt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die Entscheidung für einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung der Landesverfassung. „Wichtig ist die breite parlamentarische Mehrheit unter Einschluss nahezu aller Oppositionsparteien und die verfassungsrechtliche Festschreibung des Stufenplanes zur Einhaltung des Neuverschuldungsverbotes. Mit der Einführung einer Zweidrittel-Mehrheit zur Feststellung von außergewöhnlichen Notlagen ist eine zentrale Forderung des Bundes der Steuerzahler aufgenommen worden.“
„Jetzt gilt es, die Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse zu beweisen. Denn die Schuldengrenze ist nur einzuhalten, wenn die Sparmaßnahmen über alles bisher Bekannte hinausgehen. Für die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung ist es unabdingbar, dass auch bei Parlament und Regierung deutliche Abstriche zu erkennen sind. Kein Politikbereich darf von Einschnitten ausgenommen werden“, fordert Bor-chert, „selbst von symbolischen Maßnahmen kann Signalwirkung ausgehen“.
„Eine klare Verfassungsgrenze ohne Ausweichmöglichkeiten und entsprechend massive Sparbeschlüsse ergeben nur gemeinsam ein Gesamtpaket, das sowohl für die Bürger als auch für den Bund und die anderen Länder glaubwürdig ist. Damit wird die notwendige Voraussetzung geschaffen, um auf Bundesebene eine solidarische Re-gelung der Altschuldenproblematik zu erreichen. Ohne diese wird es kaum möglich sein, die neue Verfassungsgrenze langfristig auch einzuhalten“, erklärt Borchert abschließend.
Schuldenbremse braucht Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten
Einhaltung darf nicht auf Kosten der Kommunen erfolgen
„Die Einführung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung verliert ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht kontrolliert werden kann. Die Nichteinhaltung muss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus belegt werden“, fordert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, bei der heutigen Anhörung des Finanzausschusses sowie des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages. „Deshalb schlagen wir vor, jeder Fraktion des Landtages, Körperschaft des öffentlichen Rechts, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof ein Klagerecht vor dem Landesverfassungsgericht zu ermöglichen. Auch der Finanzminister sollte verpflichtet werden, eine Feststellungsklage zu erheben, wenn er einen Verstoß gegen die Schuldenbremse erkennt. Stellt das Landesverfassungsgericht dann die Missachtung der Schuldengrenze fest, legt es einen Pflicht-Überschuss fest, der im laufenden Haushalt zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet werden muss.“
Jetzt muss der Innenminister für Lübeck einen "Staatskommissar" bestellen
Bürgerschaft und Verwaltung haben vor Haushaltsdefizit kapituliert
Nach den Haushaltsbeschlüssen der Lübecker Bürgerschaft fordert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, Innenminister Klaus Schlie auf, für Lübeck einen „Staatskommissar“ zu bestellen: „Die Beratung und die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft machen deutlich, dass man dort vor der Haushaltssituation kapituliert hat. Auch von der Verwaltung kommen keine Vorschläge mehr, wie das Haushaltsloch reduziert werden könnte. Stattdessen werden hemmungslos zusätzliche Ausgaben beschlossen. Damit ist klar, dass man in Lübeck offenbar weder Willens noch in der Lage ist, einen Absturz der Stadt in die Zahlungsunfähigkeit zu verhindert. Darum ist jetzt der Innenminister gefordert, er darf als oberste Kommunalaufsicht diese unhaltbaren Zustände nicht länger tolerieren. Als einzige Konsequenz bleibt die Entscheidung, für Lübeck einen „Staatskommissar“ zu bestellen, der anstelle von Bürgermeister und Bürgerschaft die Führung der Stadt übernimmt. Nur so ist die vorhersehbare finanzielle Notlage noch zu verhindern“.
Schuldenbremse ohne "Wenn und Aber"
Landesverfassung darf nicht hinter das Grundgesetz zurückfallen
„Wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, in die Landesverfassung eine Schuldenbremse ohne „Wenn und Aber“ aufzunehmen“, sagt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zur heutigen Debatte über eine Änderung der Landesverfassung. „Die künftige Regelung in der Landesverfassung darf nicht hinter das Schuldenverbot des Grundgesetzes zurückfallen, sonst würde sich das Land Schleswig-Holstein unglaubwürdig machen.“
Stoppt die Energiesteuer-Vampire
Machen Sie mit!
Wir wehren uns gegen die hohe Besteuerung von Energie. Denn mit der Steuerbelastung wird der Staat zum größten Profiteur der viel zu hohen Energiepreise.Klar ist für den Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein: Der Staat ist nicht schuld daran, dass die Energiepreise in Deutschland in den letzten Monaten ins Unermessliche gestiegen sind. Aber er profitiert erheblich vom Preisanstieg durch die hohe Besteuerung insbesondere mit der Mehrwertsteuer. Darum können und müssen zuallererst die Politiker etwas gegen die erdrückende Belastung der Bürger tun.
Im einzelnen fordern wird:
- Die sofortige Wiedereinführung der Entfernungspauschale von mindestens 30-Cent je Entfernungskilometer
- Die ersatzlose Abschaffung der Kfz-Steuer
- Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Heizöl und Gas.
Das kostenlose Aktionspaket mit Plakat, Unterschriftenlisten und weiteren Informationen bekommen Sie hier.
Weitere Informationen zur Begründung unserer Forderungen erhalten Sie hier.


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