Finanzpolitische Forderungen des BdSt an die neue Regierungskoalition
Union und FDP haben ihren Wahlkampf wesentlich mit Steuersenkungsversprechen betrieben. Deutschland hat jetzt Steuersenkungen gewählt. Diesen klaren Wählerauftrag müssen Union und FDP jetzt erfüllen.
Die Union hat mit einer Einkommensteuerreform geworben, die die Bürger um jährlich 15 Milliarden Euro entlasten soll. Der Eingangssteuersatz soll auf 12 Prozent sinken, der Spitzensteuersatz erst ab 60.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Geht es nach der CSU, soll es schon 2011/2012 soweit sein. Die FDP strebt eine Einkommensteuerreform an, die die Bürger um mehr als das Doppelte entlastet. Der Eingangssteuersatz soll auf 10 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 35 Prozent sinken. Damit ist der Rahmen für die Koalitionsverhandlungen abgesteckt. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass der Koalitionsvertrag diesen Steuerversprechen gerecht wird. Insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen müssen entlastet werden.
Weiterhin wäre eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags das beste Konjunkturprogramm. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen allein dem Bund zu. Entsprechend schnell und unbürokratisch könnten die Steuerzahler um rund 13 Milliarden Euro entlastet werden.
Zudem muss die neue Bundesregierung – gerade für kleine und mittlere Unternehmen – Wettbewerbsnachteile, die durch handwerkliche Fehler vergangener Reformen entstanden sind, korrigieren.
Exemplarisch steht dafür die jüngste Unternehmensteuerreform. Zwar wurde der Körperschaftsteuersatz um 10 Prozentpunkte auf 15 Prozent gesenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einem globalen Marktumfeld gestärkt. Zugleich wurden jedoch im Gegenzug steuerverschärfende Maßnahmen eingeführt, die zudem nicht nur Kapitalgesellschaften trafen, sondern auch viele Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die nicht von der Körperschaftsteuersenkung profitierten.
Um insbesondere die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, könnte unter anderem die Verbesserung des steuerlichen Verlustrücktrags eine geeignete Maßnahme darstellen.
Auch das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist aus Sicht der Unternehmen zwiespältig. Einerseits verspricht es die vollständige Steuerbefreiung, wenn das Unternehmen 10 Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme erhalten bleibt. Andererseits wurde das Gesetz mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise – im Dezember 2008 – verabschiedet. Die Politik hätte hier reagieren müssen, zumal schon damals absehbar war, dass den Unternehmen mit dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Richtlinien für eine Befreiung auferlegt werden, die aufgrund der Wirtschaftskrise nur schwer einzuhalten sind.
Darüber hinaus würde der Standort Deutschland gestärkt werden, wenn sich die Politik von ihrer schlechten Angewohnheit verabschieden würde, Gesetze kurz vor Toresschluss, also wenige Tage oder Wochen vor Inkrafttreten, zu verabschieden. Unternehmen sind auf eine gesicherte Rechtsanwendung angewiesen, um notwendige Umstrukturierungen vornehmen zu können und um nachteilige fiskalische Wirkungen zu vermeiden. Grundlegende Unternehmensentscheidungen dürfen nicht zum Glücksspiel werden. Langfristige Planungssicherheit – auch im Steuerrecht - ist für Unternehmen wichtig, um sich im globalen Marktumfeld zu positionieren. Daran sollte der neu gewählte Bundestag arbeiten, damit die Unternehmen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

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