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Chance für eine Vorbildfunktion des Landtages vertan

Wahlrechtsreform stellt Parteiinteressen vor Landesinteressen

„Wie wollen die Landtagsabgeordneten den Bürgern in Schleswig-Holstein die Notwendigkeit von Einsparungen vermitteln, wenn sie sich selbst von Kürzungen ausnehmen?“, fragt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zu der Einigung von CDU, SPD und FDP über ein neues Wahlrecht. „Die Chance, mit einem neuen Wahlrecht die Abgeordnetenzahl im Schleswig-Holsteinischen Landtag wirksam zu beschränken, ist vertan. Damit geben die Abgeordneten ein denkbar schlechtes Vorbild ab für alle, die in den kommenden Monaten und Jahren mit weiteren Mittelkürzungen rechnen müssen.“

„Mit ihrem Kompromiss zum neuen Wahlrecht haben die Parteien wieder einmal ihre eigenen Interessen vor die Interessen des Landes gesetzt. Es ging ihnen in erster Linie darum, möglichst viele gut dotierte Mandate zu erhalten, die man bei der Aufstellung von Wahlkreiskandidaten und Landeslisten an verdiente Parteimitglieder verteilen kann. Absehbar wird auch in Zukunft der Schleswig-Holsteinische Landtag regelmäßig mehr als die vorgesehenen 69 Abgeordnete aufweisen“, so Borchert weiter.

„Den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts mag mit dem Kompromiss Genüge getan worden sein, dem Land wird aber ein Bärendienst erwiesen. Die Politikver-drossenheit nimmt zu und die Akzeptanz des Landtages als Volksvertretung ab. Eine zukunftsweisende Reform sieht anders aus“, erklärt Borchert abschließend.


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