Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal
Jetzt muss Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse bewiesen werden
„Die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist das richtige Signal des Landtages, den Willen zur Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren“, mit diesen Worten begrüßt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die Entscheidung für einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Änderung der Landesverfassung. „Wichtig ist die breite parlamentarische Mehrheit unter Einschluss nahezu aller Oppositionsparteien und die verfassungsrechtliche Festschreibung des Stufenplanes zur Einhaltung des Neuverschuldungsverbotes. Mit der Einführung einer Zweidrittel-Mehrheit zur Feststellung von außergewöhnlichen Notlagen ist eine zentrale Forderung des Bundes der Steuerzahler aufgenommen worden.“
„Jetzt gilt es, die Ernsthaftigkeit durch konkrete Sparbeschlüsse zu beweisen. Denn die Schuldengrenze ist nur einzuhalten, wenn die Sparmaßnahmen über alles bisher Bekannte hinausgehen. Für die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung ist es unabdingbar, dass auch bei Parlament und Regierung deutliche Abstriche zu erkennen sind. Kein Politikbereich darf von Einschnitten ausgenommen werden“, fordert Bor-chert, „selbst von symbolischen Maßnahmen kann Signalwirkung ausgehen“.
„Eine klare Verfassungsgrenze ohne Ausweichmöglichkeiten und entsprechend massive Sparbeschlüsse ergeben nur gemeinsam ein Gesamtpaket, das sowohl für die Bürger als auch für den Bund und die anderen Länder glaubwürdig ist. Damit wird die notwendige Voraussetzung geschaffen, um auf Bundesebene eine solidarische Re-gelung der Altschuldenproblematik zu erreichen. Ohne diese wird es kaum möglich sein, die neue Verfassungsgrenze langfristig auch einzuhalten“, erklärt Borchert abschließend.
