Schuldenbremse ohne "Wenn und Aber"
Landesverfassung darf nicht hinter das Grundgesetz zurückfallen
„Wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, in die Landesverfassung eine Schuldenbremse ohne „Wenn und Aber“ aufzunehmen“, sagt Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zur heutigen Debatte über eine Änderung der Landesverfassung. „Die künftige Regelung in der Landesverfassung darf nicht hinter das Schuldenverbot des Grundgesetzes zurückfallen, sonst würde sich das Land Schleswig-Holstein unglaubwürdig machen.“
„Die Erfahrungen mit der bisherigen Verfassungsregelung zur Neuverschuldung haben gezeigt, dass die Politik immer wieder in Versuchung gerät, jegliche Regelungslücke zu Lasten künftiger Generationen auszuschöpfen. Nur so konnte es zur heutigen Landesverschuldung von 24 Mrd. Euro kommen, die schon jetzt durch ihre Zinsbelastung der Politik jeglichen Handlungsspielraum nimmt. Nur eine klare Schuldengrenze, die keinerlei Interpretationsspielraum lässt, kann diese Gefahr für die Zukunft sicher verhindern. Im übrigen wird Schleswig-Holstein zur Einhaltung der Schuldengrenze auf die Solidarität des Bundes und der übrigen Bundesländer angewiesen sein. Auf diese Hilfe darf man aber nur dann hoffen, wenn Schleswig-Holstein für sich selbst die gleichen Regeln festlegt, die auch in den anderen Bundesländern gelten“, erklärt Borchert die Position des Verbandes.