Erst die Arbeit, dann der Lohn
Anhebung der Vorstandsgehälter bei der HSH Nordbank nicht zu rechtfertigen
Mit Unverständnis und Empörung reagiert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, auf die Landtagsentscheidung, die Obergrenzen für die Vergütung von HSH Nordbank-Vorständen anzuheben: „Die Aufweichung der beschlossenen Obergrenze von 500.000 Euro im Jahr ist nicht zu rechtfertigen bei einer Bank, die unverändert rote Zahlen schreibt und nur noch existiert, weil der Steuerzahler für Milliarden Euro bürgt. Zweifel sind angebracht an der Behauptung, ohne die Aufweichung der Gehaltsgrenzen sei kein geeigneter Manager bereit, Verantwortung bei der HSH Nordbank zu übernehmen. Zur Erinnerung: 500.000 Euro entsprechen bereits dem doppelten Gehalt der Bundeskanzlerin.“
Borchert fordert, nach dem Motto vorzugehen „erst die Arbeit, dann den Lohn“: „Die Vergütungsfrage muss zurückgestellt werden bis die HSH Nordbank wieder ordentliche Gewinne abwirft und das Risiko für die Landeshaushalte von Hamburg und Schleswig-Holstein abgewehrt ist.“ Die Politiker in Hamburg und Kiel seien schlichtweg überfordert, die Angemessenheit von Vorstandsbezügen oberhalb der festgelegten Grenze von 500.000 Euro im Jahr zu beurteilen: „Jahresgehälter im Millionenbereich sind nach der Vorstellung der meisten Menschen moralisch nicht vertretbar, weil die Arbeitsleistung eines einzelnen Menschen nicht so viel wert sein kann. Dies muss besonders gelten für eine Bank, die mehrheitlich im Staatsbesitz ist. Nach Privatisierung einer sanierten HSH Nordbank können die neuen Anteilseigner dann auch über die Angemessenheit von neuen Vorstandsbezügen nachdenken“, so Bor-chert abschließend.

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