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Presseinfos

Resolution der 43. ordentlichen Delegiertenversammlung

Wirksame Schuldenbremse für Land und Kommunen in Schleswig-Holstein

Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein fordert den Landtag auf, in die Landesverfassung eine wirksame Schuldenbremse für das Land und die Kommunen in Schleswig-Holstein aufzunehmen.

Ziel muss es sein, dass unter normalen Bedingungen eine Schuldenaufnahme für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben dem Land und den Kommunen in Schleswig-Holstein verboten ist. Dieses gilt auch für die Finanzierung von Investitionen, es sei denn, diese werden im kommunalen Bereich durch Gebühren und Beiträge refinanziert.

Eine Ausnahmeregelung darf nur für Not- und Krisenzeiten getroffen werden. Wenn von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wird, ist dieses mit mindestens zwei Drittel Mehrheit vom Landtag zu beschließen. Gegenstand des Beschlusses muss dann auch eine verbindliche Rückführung der Schuldenaufnahme sein.

Bedenken, ein striktes Schuldenaufnahmeverbot würde die politische Handlungsfähigkeit unangemessen einschränken, lässt der Bund der Steuerzahler nicht gelten. Im Gegenteil: Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu Lasten künftiger Generationen ist kein legitimes Mittel der Politik. Den heute gewählten Politikern fehlt schlichtweg das demo-kratische Mandat, künftige Generationen finanziell zu belasten. Deshalb muss die Schul-denaufnahme konsequent verboten werden.

Um ein Schuldenverbot einhalten zu können, sind erhebliche strukturelle Veränderungen im Landeshaushalt und in den Haushalten vieler Kommunen notwendig. Diese werden in einigen Fällen nicht ohne solidarische Unterstützung durch Mittel anderer Länder oder des Bundes zu erreichen sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Solidarmit-teln ist jedoch die konsequente Ausschöpfung aller denkbarer Einsparmöglichkeiten. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind unverzüglich einzuleiten, damit das Schuldenverbot 2020 wirksam werden kann.

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