Landesmittel für die HSH Nordbank sind bitter aber ohne vernünftige Alternative
Für die Zukunft müssen Lehren aus der Katastrophe gezogen werden
„1,5 Mrd. Euro zusätzliches Eigenkapital und 5 Mrd. Euro Garantien zur Stützung der HSH Nordbank sind für den Landeshaushalt von Schleswig-Holstein eine Katastrophe. Und es ist keineswegs sicher, dass es bei diesem Finanzvolumen bleibt. Ein weiterer Kapitalbedarf kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es zu den Stützungsplänen keine vernünftige Alternative. Jede andere Lösung würde zu unübersehbaren Folgen führen, die mit Sicherheit für den Landeshaushalt um ein Vielfaches teurer wären“, mit diesen Worten kommentiert Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, die aktuelle Diskussion über die notwendige Eigenkapitalhilfe für die ehemaligen Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein.
„Die Diskussion über den Zeitpunkt und den Umfang einer stärkeren Bundeshilfe ist eine Geisterdebatte. Denn auch die Mittel des Finanzmarktstabilisierungsfonds sind nichts anderes als Steuergelder. Den Steuerzahlern ist es egal, ob das Geld aus ihrer linken oder rechten Tasche gezogen wird“, erklärt Borchert.
Wichtig ist Borchert, dass jetzt aus der Katastrophe die richtigen Lehren gezogen werden:
1. Es darf nicht wieder zu einer Verschleierung der Risiken für den Landeshaushalt kommen. Deshalb müssen alle Beteiligungen, Garantien und Bürgschaften offen im Landeshaushalt ausgewiesen werden.
2. Sobald sich die Finanzmärkte stabilisiert haben und die HSH Nordbank wieder in sicherem Fahrwasser ist, müssen die Landesbeteiligungen so schnell wie möglich veräußert werden, um weitere Risiken für den Steuerzahler zu minimieren.
3. Der Landtag als Vertreter der Anteilseigner muss klare Richtlinien für Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die sicherstellen, dass künftig keine hoch riskanten Geschäfte mehr betrieben werden.
4. Der Erfolg des neuen Geschäftsmodells für die HSH Nordbank muss regelmäßig offen dargelegt werden, um bei einem Abweichen von den Planungen ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.
Eine Übernahme der Risiken der Sparkassen aus ihrer Beteiligung an der HSH Nordbank durch den Landeshaushalt von Schleswig-Holstein darf es nicht geben.

Artikel versenden
Druckversion
Seitenanfang
