Ministerversorgung reduziert
In Schleswig-Holstein erhalten ausgeschiedene Minister künftig erst mit 55 Jahren ein lebenslanges Ruhegeld. Das ist die wesentliche Änderung, die der Landtag auch unter dem Eindruck unserer Kritik für ein neues Landesministergesetz beschlossen hat. In der Vergangenheit galt die Regelung, dass Minister bereits nach fünf Dienstjahren unabhängig von ihrem Lebensalter pensionsberechtigt sind.
Die Neuregelung gilt allerdings nur für Minister, die neu in das Kabinett eintreten. Der Bund der Steuerzahler hatte eine umfassende Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Dabei gingen unsere Vorstellungen allerdings noch weiter: Wir haben vorgeschlagen, die Versorgung ausgeschiedener Minister völlig von dem überkommenden Dienstrecht der Beamten abzukoppeln und die Altersversorgung privat zu regeln.
Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold, hat in ihrer Landtagsrede unseren Vorschlag immerhin aufgegriffen: „Ich unterstütze diesen Vorschlag, denn er ist transparent und trägt zur Haushaltswahrheit und Klarheit bei.“

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