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Stellungnahme zur Änderung des Sparkassengesetzes

Stellungnahme zur Änderung des Sparkassengesetzes für Schleswig-Holstein


Eine Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2002 ist zwingend erforderlich. Dieses ergibt sich aus der sogenannten Brüsseler Verständigung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über die Haftungsgrundlangen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute. Eine nicht rechtzeitige Umsetzung hätte zur Folge, dass die EU-Kommission die Fortsetzung der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als nicht genehmigte Beihilfe sanktioniert. Diese Gefahr ist unter allen Umständen zu vermeiden. Daher ist eine gesetzliche Neuregelung im Rahmen der Brüsseler Verständigung zu begrüßen.

Die Landesregierung nutzt die Fristen und Übergangsregelungen der Brüsseler Ver-ständigung in vollem Umfang aus. Gleichzeitig geht der Gesetzentwurf über das nach den Vereinbarungen unbedingt notwendige Maß nicht hinaus. Dieses ist unverständ-lich:

Zum ersten ist es zweifelhaft, ob das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen ohne Anstaltslast und Gewährträgerhaftung am Markt dauerhaft wettbewerbsfähig sein kann. Zum zweiten gibt es ordnungspolitische und fiskalische Gründe für eine Öff-nung der Sparkassen für privates Kapital. Und zum dritten enthält das Sparkassen-gesetz derzeit Regelungen über das Aufsichtswesen, die einer dringenden Änderung bedürfen.

Wir plädieren dafür, die anstehende Änderung des Sparkassengesetzes dazu zu nutzen, auch andere notwendige Änderungen gleichzeitig mit umzusetzen. Dass wei-tergehende Änderungen auch von der Landesregierung für notwendig erachtet wer-den, ergibt sich unter anderem aus dem letzten Absatz der allgemeinen Begründung zu dem Gesetzentwurf (Drucksache 15/1768, Seite 12). Eine Überarbeitung des Sparkassengesetzes in einer Weise, die mittelfristig Bestand hat, gewährt Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Im Sinne einer transparenten und verläss-lichen Gesetzgebung sollten die notwendigen Änderungen daher jetzt gleichzeitig mit beschlossen werden.


Zu den von uns für notwendig erachteten Änderungen im Einzelnen:

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