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Kfz-Steuer für neue Fahrzeuge ausgesetzt

Letzter Zulassungstermin: 30. Juni 2009!

Die Kfz-Steuer wird für Pkw, die nach dem 4. November 2008 und vor dem 1. Juli 2009 angeschafft und erstmals zugelassen werden, i.d.R. für ein Jahr erlassen. Für Pkw, die die Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, gilt die Steuerbefreiung sogar maximal für zwei Jahre, informiert der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein. Zu beachten ist jedoch, dass der Zeitraum der Nichterhebung der Kfz-Steuer in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5- oder Euro-6-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerbefreiung.

Steuerzahler, die noch von der Kfz-Steuerbefreiung profitieren wollen, müssen sich langsam beeilen. Der späteste Zulassungstermin ist der 30. Juni 2009. Für Neuwagen, die nach diesem Datum zugelassen werden, gilt die Steuerbefreiung nicht mehr.

Alle Bürger, die sich bereits vor dem 5. November 2008 einen besonders schadstoffarmen Pkw angeschafft haben, können ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung mindestens nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5-Norm genehmigt ist. Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es in diesem Fall eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr gibt und diese seit dem 1. Januar 2009 läuft.

Der Bund der Steuerzahler bietet einen Ratgeber „Auto und Steuern“ an gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro (inkl. Versand). Bestellung bitte an: Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V., Lornsenstraße 48, 24105 Kiel, Telefon 0431/563065, Fax 0431/567637, E-Mail: schleswig-holstein@steuerzahler.de.


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