Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen
Gesetzesänderung in letzter Minute Verhindert!
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 sah eine Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Unternehmer und Personengesellschafter bei privat genutzten Firmenfahrzeugen auf pauschal 50 Prozent vor. Nun gibt es eine frohe Botschaft! Die geplante Neuregelung, die ansonsten in vielen Fällen zu einer zusätzlichen Belastung der betroffenen Steuerzahler geführt hätten, konnte in letzter Minute verhindert werden.
Der Bund der Steuerzahler setzte sich beharrlich zur Wehr und forderte die Beibehaltung der bisherigen Regelung. So sollte, unabhängig vom Anteil der tatsächlichen privaten Nutzung der Steuerzahler nach der Neuregelung pauschal nur noch die Hälfte der Vorsteuer erstattet bekommen. Im Gegenzug wäre die Umsatzbesteuerung der Privatnutzung entfallen. Durch die geplante Regelung wäre es dem Unternehmer nicht möglich gewesen, trotz Führen eines tatsächlichen Nachweises (z.B. eines Fahrtenbuchs) zum Anteil der Privatnutzung mehr als den hälftigen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Gerade bei Unternehmern, die den Dienstwagen nur zu einem geringen Prozentsatz privat nutzen, würde dieser faktische Vorsteuerausschluss zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Deshalb forderte der Bund der Steuerzahler, dass die bisherige und vor allem gerechte Regelung beibehalten wird, nach der erst einmal der gesamte Vorsteuerabzug ermöglicht wird. Später, wenn am Ende des Jahres der genaue Anteil der privaten Nutzung feststeht, muss dieser Anteil der Vorsteuer dann ohnehin an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren „Auto und Steuern“ und „Steuern sparen mit dem Fahrtenbuch“. Die Broschüre Auto und Steuern kann gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro und das Fahrtenbuch gegen eine Schutzgebühr von 1,50 Euro (inkl. Versand) angefordert werden beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V., Lornsenstraße 48, 24105 Kiel, Telefon 0431/563065, E-Mail: schleswig-holstein@steuerzahler.de. Mit der Broschüre erhalten Sie dann eine Rechnung.