Einkommensteuererklärung 2007
Abgabetermin beachten
Einkommensteuererklärung 2007
Abgabetermin beachten
Am 31. Mai endet die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Dieses Jahr endet die Frist für die Einkommensteuererklärung 2007 jedoch erst am 2. Juni, da der 31. Mai ein Samstag ist. Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden kann. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember 2008.
Der Bund der Steuerzahler betont, dass der Abgabetermin für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn
· Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen,
· bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde,
· ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist,
· zusammen veranlagte Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist,
· Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, Krankengeld oder Leistungen aus der Altersteilzeit bezogen wurden.
Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, können Arbeitnehmer zum Zwecke der Steuerrückzahlung von sich aus eine Veranlagung beantragen. Diese so genannte Antragsveranlagung ist noch bis zum 31. Dezember 2011 möglich.
Auch viele Rentenempfänger sind inzwischen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Als Faustformel gilt, dass ein Rentenempfänger, wenn er seit 2005 oder eher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und keine weiteren Einkünfte hat, ab einer Jahresbruttorente von 15.430 Euro eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Für 2006 hinzugekommene Rentner gilt ein Betrag von 14.930 Euro und bei Steuerzahlern, die erst seit dem Jahr 2007 eine gesetzliche Rente beziehen, ein Betrag von nur noch 14.380 Euro. Übersteigen die Einkünfte diesen Betrag muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge, wenn genau die gleichen Voraussetzungen vorliegen. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt so genannte Verspätungszuschläge verlangen.
Der Bund der Steuerzahler bietet einen Ratgeber für die Einkommensteuererklärung an gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro (inkl. Versand). Bestellung bitte an: Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V., Lornsenstraße 48, 24105 Kiel, Telefon 0431/563065, E-Mail: schleswig-holstein@steuerzahler.de
