Steuertipp
Unterhaltsleistungen können besser von der Steuer abgesetzt werden
Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein weist daraufhin, dass Unterhaltsleis-tungen wie beispielsweise finanzielle Unterstützungen an einen bedürftigen Angehö-rigen künftig besser von der Steuer abgesetzt werden können.
Wer zum Beispiel die eigenen Eltern oder Großeltern, aber auch Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, unterstützt, kann dafür Unterhaltsleistungen von bis zu 7.680 Euro pro Jahr und Person als so genannte außergewöhnliche Belastun-gen in seiner Steuererklärung geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat dazu in einer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass es dabei keine Rolle spielt, ob der unterstützte Angehörige eigentlich selber seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten könnte. Bis-lang wurde dies mit dem Hinweis auf die „Erwerbsobliegenheit“ des Angehörigen ab-gelehnt.
Der Bund der Steuerzahler macht allerdings deutlich, dass Bedingung geblieben ist: Der Angehörige darf nur Einkünfte oder Bezüge von bis zu 624 Euro im Jahr haben. Höhere Beträge mindern entsprechend den abzugsfähigen Betrag der Unterhaltsleis-tungen. Das heißt, dass die Abzugsfähigkeit nicht ganz entfällt. Neben den 624 Euro werden auch ein Vermögen von bis zu 15.500 Euro sowie ein angemessenes, selbst genutztes Eigenheim vom Finanzamt akzeptiert. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 7.680 Euro als außergewöhnliche Belastungen im Jahr geltend ge-macht werden. Dazu muss in der Steuererklärung zusätzlich die Anlage U ausgefüllt werden, in der auch Angaben zu den Verhältnissen des Angehörigen zu machen sind. Der Angehörige muss die empfangenen Leistungen nicht versteuern.
Diese und weitere Tipps gibt der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein in seiner Broschüre Steuererklärung 2006, die gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro (inklu-sive Porto und Versand) angefordert werden kann bei der Servicegesellschaft des Bundes der Steuerzahler: Nord-Kurier Verlag und Werbe GmbH, Lornsenstraße 48, 24105 Kiel, Tel. 0431/563065, Fax 0431/567637, e-Mail: schleswig-holstein@steuerzahler.de
