Musterprozess Pendlerpauschale
Steuertipp
Der Bund der Steuerzahler hat im Interesse aller Steuerzahler einen ersten Musterprozess gegen die von der großen Koalition beschlossenen Beschränkungen bei der Entfernungspauschale ab dem 1.1.2007 eingeleitet.
Das Verfahren betrifft einen Steuerzahler aus Neustrelitz, der arbeitstäglich 75 Kilometer zurücklegen muss, um zu seinem Betrieb zu gelangen. Die vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern erhobene Klage (Az. 1 K 497/06) richtet sich gegen die im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens erfolgte Reduzierung des Steuerfreibetrages. Die Eintragung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist ein Weg, um den direkten Lohnsteuerabzug bei hohen Werbungskosten zu reduzieren.
Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt unserer Ansicht nach in eklatanter Weise gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das geltende Einkommensteuerrecht setzt dieses Leistungsfähigkeitsprinzip um, indem es bei der Besteuerung auf das frei verfügbare Einkommen abstellt. Die Einführung des so genannten Werkstorprinzips, wonach die Arbeit steuerlich gesehen erst am Werkstor beginnt, ist deshalb nicht nachzuvollziehen. Denn Aufwendungen, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen, sind weder frei verfügbar noch privat veranlasst. Die Fahrten dienen allein der Erzielung von Erwerbseinkommen und sind somit ausschließlich beruflich veranlasst. Aus diesem Grund gibt es keine Rechtfertigung für die Beschränkung der Entfernungspauschale. Der Bund der Steuerzahler wird deshalb für die Rücknahme dieser Regelung kämpfen und weitere Verfahren gegen die Streichung der Pendlerpauschale anstreben.
