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Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen
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Aktion

Begründung unserer Forderungen

1. Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale

Auch wenn uns manche Politiker immer wieder etwas anderes weismachen wollen, die Entfernungspauschale ist keine Subvention für das Leben auf dem Lande! Wer arbeiten und Geld verdienen will, muss in der Regel zur Arbeitsstätte kommen. Ohne den Weg dorthin gibt es kein Einkommen. Somit sind die Kosten für den Arbeitsweg als Werbungskosten abzusetzen. Die Entfernungspauschale bedeutet keinesfalls, dass der Staat dem Pendler in diesem Umfang Geld schenkt. Die 30 Cent je Entfernungskilometer werden lediglich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Und das muss auch so sein: Diese Kosten entstehen, weil wir Berufe ausüben, es sind klassische Werbungskosten.


2. Abschaffung der Kfz-Steuer

Eine Entlastung der Autofahrer erreicht man am ehesten durch eine vollständige Abschaffung der Kfz-Steuer. Denn es ist ohnehin nicht zu erklären, warum der so überaus wichtige Umweltschutz ausgerechnet über eine Besteuerung der Fahrzeuge nach Schadstoffklassen durchgesetzt werden soll, ohne die unterschiedliche Fahrleistung zu beachten. Wer mehr fährt, belastet die Umwelt stärker wird deshalb durch den Ökozusatz zur Spritsteuer bereits zur Kasse gebeten. Die zusätzliche Kfz-Steuer ist dagegen ungerecht. Die erhöhten Einnahmen des Staates aus der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe können dazu genutzt werden, den Ausfall bei der Kfz-Steuer zu kompensieren. Hinzu kommt, dass eine ersatzlose Abschaffung zu erheblichen Verwaltungseinsparungen führen würde. Allein in Schleswig-Holstein beschäftigen sich über 200 Finanzbeamte nur mit der Erhebung der Kfz-Steuer. Hinzu kommt, dass unzählige Mitarbeiter der Zulassungsstellen und des Kraftfahrtbundesamtes nicht mehr bezahlt werden müssen, wenn die Einstufung und Schlüsselung der Fahrzeuge entfällt. Bei Streichung dieser Steuer sollten die Länder Ersatzgelder bekommen über ihren Anteil an der Umsatzsteuer. Eine Abschaffung der Kfz-Steuer hat also einen Doppelnutzen: Entlastung der Autofahrer und Steuervereinfachung!


3. Verminderter Mehrwertsteuersatz auf Heizenergie

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass lebensnotwendige Güter mit dem geringeren Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gegenüber dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert werden. Unerklärlich bleibt, warum verschreibungspflichtige Medikamente beispielsweise mit 19 Prozent besteuert werden. Aber auch Heizöl und Erdgas als Hauptenergiequelle zum Beheizen von Wohnungen gehören eigentlich unzweifelhaft zu den existenznotwendigen Grundbedürfnissen. Deshalb muss auch hier der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent reduziert werden. Dieses entlastet die Familien in Deutschland unmittelbar – zumal vor allem Geringverdiener entlastet werden. Die Genehmigung dieser Maßnahme durch die Europäische Union ist möglich. Die EU-Kommission hat die Heizenergie bereits in die Liste der potenziellen Fälle von verminderten Steuersätzen aufgenommen. Im übrigen würde die Reduzierung des Steuersatzes auf Heizöl und Erdgas auch zur Steuergerechtigkeit beitragen. Denn für Brennholz gilt bereits heute der Steuersatz von sieben Prozent.

Mit unseren Forderungen wollen wir uns gegen die viel zu hohe Abgabenbelastung im Alltag zur Wehr setzen. Dem Fiskus, der wie ein Vampir Privathaushalten und Unternehmen das sprichwörtliche Blut aus den Adern saugt, müssen seine Grenzen aufgezeigt werden! Darum zieht der Bund der Steuerzahler die Notbremse!

Deshalb sammeln wir Unterschriften, um der Politik zu zeigen, wie groß der Unmut in der Bevölkerung ist. Sie können sich an der Unterschriftenaktion beteiligen. Am einfachsten erklären Sie Ihre Unterstützung unserer Forderungen durch eine E-Mail an uns. Weitere kostenlose Aktionspakete können Sie hier anfordern, damit Sie selbst in Ihrem Bekannten- oder Kundenkreis Unterschriften sammeln können.

Je mehr Unterschriften wir sammeln, desto größer wird unser Druck auf die Politik. Wir zählen auf Ihre Unterstützung!

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