Solidaritätszuschlag - BdSt fordert Nettoentlastung in Höhe von 7 Milliarden Mark
Bonn. Als "ungeheuerlich" bezeichnete der Bund der Steuerzahler die Überlegungen, die Senkung des Solidaritätszuschlags um
2 Prozentpunkte durch Steuererhöhungen an anderer Stelle zu finanzieren. Die Bundesregierung ist angetreten, die Steuerzahler zu entlasten. Nach dem Scheitern der Steuerreform bietet der Solidaritätszuschlag der Bundesregierung die Chance, die in Aussicht gestellte Entlastung der Steuerzahler im Alleingang zu realisieren. "Das Argument von der Blockade durch die Opposition greift jetzt nicht mehr. Die Bundesregierung hat es in der Hand, für eine echte Steuersenkung zu sorgen," so der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke.
Damit vom Abbau des Solidaritätszuschlags Impulse auf Beschäf-tigung und Wachstum ausgehen können, ist eine Nettoentlastung der Steuerzahler in Höhe von 7 Milliarden Mark notwendig. Das bedeutet, daß Steuererhöhungen zur Finanzierung der Senkung des Solidaritätszuschlags ausscheiden müssen. Gleiches gilt für die Einschränkung von steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten. "Eine reine Lastenverschiebung bringt nichts", so Däke. Zur Finanzierung des Steuerausfalls infolge der Senkung des Solidaritätszuschlags gibt es nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler noch genug Einsparmöglichkeiten in den öffentlichen Haushalten. Hierzu gehören vor allem bei den Staatsausgaben die Bereiche Subventionen, Personalkosten und Transferleistungen sowie die Privatisierung öffentlichen Wirtschaftsvermögens. Der Steuerzahlerpräsident weist darauf hin, daß das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler in einem Gutachten zur Steuerreform umfassende Sparvorschläge unterbreitet hat.
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