LV Schleswig-Holstein - Bund der Steuerzahler begrüßt das BFH-Urteil

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29.04.1999

Bund der Steuerzahler begrüßt das BFH-Urteil

Forderung nach einheitlicher Absenkung der Spitzensteuersätze auf 35 Prozent


Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil des Bundesfinanzhofs und sieht sich in seiner Kritik an der Spreizung der Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer für gewerbliche und nicht gewerbliche Einkünfte bestätigt. Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, lehnt unterschiedliche Steuersätze für unterschiedliche Einkunftsarten ab. Grundlage der Besteuerung sollte immer die Leistungsfähigkeit sein. "Die Sonderbelastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer sollte nicht durch die verfassungsrechtlich bedenkliche Spreizung der Spitzensteuersätze beseitigt werden. Statt dessen muß die Gewerbesteuer abgeschafft werden", fordert Däke.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ein wichtiges Signal für die anstehende Reform der Unternehmensbesteuerung. Statt Differenzierungen und Komplizierungen bei der Gestaltung des Steuertarifs vorzunehmen, sollte ein einheitlicher Spitzensteuersatz von 35 Prozent realisiert werden. Steuerzahlerpräsident Däke: "Wir brauchen einen Einkommensteuertarif, der die Steuersätze unabhängig von der Einkunftsart deutlich absenkt. Eine solche Tarifkorrektur wäre eine verfassungsrechtlich saubere Lösung, würde zur dringend notwendigen Entlastung der Bürger und Betriebe führen und damit wichtige Impulse für Wachstum und Beschäftigung auslösen."

PRÄSIDIUM/Pressestelle
des Bundes der Steuerzahler e. V.

Rückfragen an: Dieter Lau, Tel. 0611-991 330

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