LV Schleswig-Holstein - Doppelverdiener im Bundestag

Home
12.05.1997

Doppelverdiener im Bundestag

Überversorgung der Regierungsmitglieder muß ein Ende haben

Bonn.

Die Versorgungsbezüge für Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt Abgeordnete bleiben, sollten nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler künftig in voller Höhe mit der Abgeordnetenentschädigung verrechnet werden. "Herr Waffenschmidt muß das letzte Regierungsmitglied sein, das neben seinen Diäten als Bundestagsabgeordneter Übergangsgeld und Pension kassiert", fordert BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Horst Waffenschmidt, der nach der jüngsten Kabinettsumbildung sein Amt abgeben mußte, bekommt zusätzlich zu seinen 11.300 Mark Abgeordnetenentschädigung zunächst drei Monate lang Übergangsgeld in Höhe von 11.852 Mark und im Anschluß daran eine Pension von 5.964 Mark. Sollte er im Herbst 1998 auch aus dem Bundestag ausscheidet, stehen ihm die volle Staatssekretärspension von 11.376 Mark plus ein auf 4.265 Mark gekürztes Ruhegehalt als Abgeordneter zu.
Um die Kluft zwischen Luxus-Pensionen für Regierungsmitglieder einerseits und der Altersversorgung der Bevölkerung andererseits zu verringern, rät der Bund der Steuerzahler zu einer gründlichen Reform der Versorgung von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären. Pensionen und Übergangsgelder sollten voll auf die Diäten angerechnet werden. Zugleich müssen auch die 5.650 Mark Abgeordnetenentschädigung, die bislang noch zusätzlich zu den Aktivbezügen als Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär zur Auszahlung kommen, gestrichen werden.
Weiterer Reformbedarf ergibt sich für den Bund der Steuerzahler bei der Überversorgung nach nur kurzen Amtszeiten und den Altersgrenzen für die Pensionszahlungen. Derzeit erhält ein Bundesminister (Parlamentarischer Staatssekretär) bereits ab dem 60. Lebensjahr und schon nach einer nur zweijährigen Amtszeit eine Pension von 3.494 Mark (2.684 Mark) erhält. Nach vier Jahren im Amt sind es 6.607 Mark (5.076 Mark), die dann sogar schon im Alter von 55 Jahren fällig werden. Für den Bund der Steuerzahler ist deswegen die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 65 Jahre bei gleichzeitiger Absenkung des Versorgungsniveaus in den ersten Amtsjahren dringend geboten.





PRÄSIDIUM/Pressestelle

Bund der Steuerzahler e.V.

Rückfragen an: Dieter Lau, Markus Block, Tel. 0611-991 330
Suche
Staatsverschuldung in Schleswig-H.
0
Zuwachs / Sekunde
0
Schulden / Kopf
0