Prüfung des Rechnungshofes macht Änderungsbedarf deutlich!
Bund der Steuerzahler fordert Überarbeitung der Regelung zur privaten Nutzung von DienstfahrzeugenTrotz der geltenden Regelung hält es der Verband für wirtschaftlich unangemessen, einen Fahrer für wenige Termine durch Europa zu schicken, während die Ministerin fliegt. Hier hätte man vor Ort eine günstigere Lösung finden müssen! Grundsätzlich ist eine Verbindung zwischen privaten und dienstlichen Terminen zu vermeiden. "Gerade dieser Fall hat gezeigt, dass auch Bundesminister sehr behutsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Reisemitteln umgehen müssen. Ob das die Nutzung der Flugbereitschaft ist oder die Nutzung des Dienstwagens, grundlegend müssen dienstliche Termine dafür vorliegen."
Wenn der Dienstwagen privat genutzt wird, muss dieser Vorteil auch ordnungsgemäß versteuert werden. Bei privaten Auslandsfahrten sollte zudem ein Entgelt erhoben werden, wie es auch bei Spitzenbeamten üblich ist. Auf jeden Fall sollten die anteiligen Kosten des Fahrers für private Fahrten in Rechnung gestellt werden. Auch dass nach den geltenden Regelungen nur bei Dienst-, nicht aber bei Privatfahrten, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gewahrt werden muss, ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollte selbstverständlich auch für Privatfahrten in den Dienstwagen der Minister gelten.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
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