LV Schleswig-Holstein - "Bad Bank"-Gesetz mit Licht und Schatten

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03.07.2009

"Bad Bank"-Gesetz mit Licht und Schatten

Landesbank-Konsolidierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass der Bundestag nun endlich ein Gesetz zu "bad banks" verabschiedet hat. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen werden die Haftungsrisiken für die Steuerzahler weitestgehend gebannt. Die tatsächlichen Verluste aus den "toxischen" Wertpapieren müssen nun die Aktionäre der betroffenen Kreditinstitute über die Jahre tragen. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler.

Bankenvorstände, die den Bad-Bank-Ausweg gehen wollen, werden grundsätzlich eine Gehaltsdeckelung auf 500.000 Euro pro Jahr akzeptieren müssen. Diese Regelung wird vom Bund der Steuerzahler ausdrücklich unterstützt.
Es ist hingegen völlig unakzeptabel, dass es die Politik versäumt hat, im Zuge der "Bad-Bank"-Gesetzgebung eine Konsolidierung der deutschen Landesbanken zu erzwingen. Die Landesbanken haben mit ihren überproportionalen Verlusten in der aktuellen Finanzkrise den ultimativen Beweis erbracht, dass sie die eigentlichen "bad banks" sind. Der Bund der Steuerzahler setzt nun seine Hoffnung auf die Europäische Kommission. Die Landesbanken müssen gesundgeschrumpft und dann privatisiert werden. Die deutschen Steuerzahler waren lang genug Opfer von Landesbank-Verlusten.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Sven Ehling - Tel.: 030/25 93 96 0

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