LV Schleswig-Holstein - Neue Kfz-Steuer in Kraft

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01.07.2009

Neue Kfz-Steuer in Kraft

Übergangsregelungen ausgelaufen

Besteuerung nach Schadstoffausstoß Nachdem lange um die neue Kfz-Steuer gerungen wurde, tritt die Reform nun am 1. Juli in Kraft. Mit der Neuregelung bemisst sich die Steuer zukünftig nicht mehr nur nach der Größe des Hubraums, sondern auch nach dem Ausstoß von Kohlendioxid. Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung gab es noch Gedränge bei den Zulassungsstellen. Denn gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Steuerregeln liefen auch viele Steuerbefreiungen für Kraftfahrzeuge aus den Konjunkturpaketen aus.

Bislang wurde die Kfz-Steuer allein nach der Größe des Hubraums berechnet. Als Faustformel galt: Je größer der Hubraum, desto höher die Steuer. Dies galt auch dann, wenn das Fahrzeug besonders wenig Kohlendioxid ausstieß. Die Große Koalition hatte sich daher zum Ziel gesetzt, die Kfz-Steuer umweltfreundlicher auszugestalten. Neben der hubraumbezogenen Komponente wird ab dem 1. Juli 2009 auch der Ausstoß von Kohlendioxid berücksichtigt. Der hubraumbezogene Sockelbetrag beträgt bei einem Benziner 2 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum; bei Dieselfahrzeugen werden 9,50 Euro je angefangenen 100 Kubikzentimeter fällig. Bei der CO2-basierten Komponente gilt zunächst ein Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer. Stößt das Fahrzeug weniger als 120 Gramm CO2 je Kilometer aus, so muss nur der Sockelbetrag gezahlt werden. Für jedes Gramm über der 120-Gramm-Grenze werden 2 Euro fällig.

Die Neuregelung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden. Ab dem Jahr 2013 sollen dann auch Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen worden sind, in das neue Kfz-Steuersystem überführt werden. Vor dem 1. Juli 2009 herrschte noch großer Andrang bei den Zulassungsstellen, den jeder wollte möglichst eine Zulassung noch bis zum 30. Juni ergattern. Wurde der Pkw nämlich zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen, so kann zwischen altem und neuen Kfz-Steuerrecht gewählt werden. Zudem gab es im Rahmen der Konjunkturpakete regelmäßig auch eine Steuerbefreiung für ein oder zwei Jahre.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg - Tel.: 030/25 93 96 0

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